AGB

Verkaufsbedingungen der SERAG-WIESSNER GmbH & Co. KG

§ 1
Geltungsbereich

(1) Es gelten ausschließlich diese Verkaufsbedingungen. Wir erkennen entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bestimmungen des Bestellers –vorbehaltlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung - nicht an. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis anderslautender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Ware ohne Vorbehalt liefern. Die Verkaufsbedingungen gelten bis zur Wirksamkeit neuer oder geänderter Verkaufsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte.

(2) Von diesen Verkaufsbedingen abweichende Vereinbarungen, insbesondere mit unserem Verkaufspersonal (Außendienst, Auftragsannahme usw.) gelten nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten für Unternehmer, Juristische Personen des Öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

§ 2
Angebot – Annahme - Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und nicht bindend. Dies gilt ausnahmsweise nicht für den Fall, dass ein Angebot von uns ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet ist oder eine bestimmte Annahmefrist enthält.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch eine Bestätigung des Auftrags durch uns zustande. Ein Vertrag kommt jedoch spätestens mit Ausführung unserer vertraglich geschuldeten Leistung zustande. Unser Lieferschein gilt als Bestätigung des Auftrags.

(3) Bestellt der Kunde die Waren auf dem elektronischen Weg, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

(4) Insbesondere bei der Bestellung von Medizinprodukten, die nach der Medizinprodukteabgabeverordnung Abgabebeschränkungen unterliegen, prüfen wir nach Eingang der Bestellung, ob der Besteller zum Bezug berechtigt ist. Ist dies nicht der Fall, erfolgt keine Lieferung und es kommt kein Vertrag zustande.

(5) Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte an allen dem Besteller im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor. Dritten gegenüber sind diese geheim zu halten und dürfen nur zugänglich gemacht werden, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(6) Technische und wissenschaftliche Angaben sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben. Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.

Für den Vertragsschluss über unseren Web-Shop gilt weiterhin:

(7) Durch Aufgabe der Bestellung im Web-Shop macht der Besteller ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Artikels.

(8) Das Produktangebot in unserem Web-Shop richtet sich an Unternehmer (§ 14 BGB) und juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtliche Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 BGB.

(9) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. In Abgrenzung dazu handelt es sich um Verbraucher, soweit der Zweck der Bestellung nicht überwiegend der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(10) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache geschlossen, abhängig davon, ob der Kunde die Bestellung über die deutschsprachige oder die englischsprachige Seite des Web-Shops abgibt. Erfolgt die Bestellung über unsere englischsprachige Website, ist ausschließlich die englische Version dieser Verkaufsbedingungen maßgeblich.

§ 3
Preise - Zahlungsmodalitäten

(1) Bei Bestellungen über unseren Web-Shop gelten die Bruttopreise des Web-Shops inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Der Kunde kann den Kaufpreis per Kreditkarte oder auf Rechnung zahlen. Wir behalten uns jedoch bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten oder auf andere Zahlungsarten, z. B. auch Vorkasse, zu verweisen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart.

(3) Die Preise der Klinik-, Großhandels- und Gesamtpreisliste gelten für Unternehmer, die nicht über den Web-Shop bestellen. Diese Preise verstehen sich als Nettopreise ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise gemäß der im Zeitpunkt der Bestellung jeweils aktuellen Preisliste. Bei Kleinstbestellungen unter 100,00 € Nettowarenwert, die nicht über unseren Web-Shop erfolgen, berechnen wir anteilige Logistikkosten in Höhe von 10,00 €.

(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln.

(5) Für Bestellungen, die nicht über unseren Web-Shop erfolgen, gilt: Bei Bezahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung werden 2 % Skonto gewährt. Der Skontoabzug wird nicht gewährt, sofern noch Rechnungen früheren Datums zur Zahlung fällig sind.

§ 4
Lieferzeit

(1) Liefertermine und –fristen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller vertragsrelevanten Fragen voraus.

(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Wenn der Besteller in Annahmeverzug kommt oder er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Wir behalten uns weitergehende Ansprüche vor.

(4) Bei Vorliegen der Voraussetzungen von Abs. (3), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gekommen ist.

(5) Treten Lieferverzögerungen auf, die auf höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und von uns nicht zu vertretenden Umständen (das sind zum Beispiel Streik, Aussperrung, Lieferverzögerungen durch Lieferanten, Störungen in der Versorgung mit Energie, staatliche Maßnahmen) beruhen, tritt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist ein. Dauert die Lieferverzögerung länger als sechs Wochen, sind beide Vertragspartner dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(6) Im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs haften wir für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

(7) Zu Teillieferungen und -leistungen sind wir jederzeit berechtigt.

(8) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzugs bleiben unberührt.

§ 5
Gefahrübergang – Versand

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes geht, im Falle der Versendung mit Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer, oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten übernimmt.

(2) Für unser Verpackungsmaterial wurde ein duales System der Abfallbeseitigung eingerichtet, das von der zuständigen Behörde nach der Verpackungsordnung in der jeweils gültigen Fassung anerkannt ist. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden daher nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten.

(3) Eine Transportversicherung für die Lieferung werden wir nur dann eindecken, sofern der Besteller dies wünscht. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Besteller.

(4) Der Versand der Ware erfolgt per Paketdienst oder Spedition.

§ 6
Mängelrüge, Mängelgewährleistung sowie Herstellerregress

(1) Für Kaufleute im Sinne des HGB bestehen Gewährleistungsrechte nur, soweit sie den (nach § 377 HGB) geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind.

(2) Besteller, die keine Kaufleute im Sinne des HGB sind, müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung der Ware, schriftlich bei uns rügen.

(3) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, dann werden wir die Ware, unter dem Vorbehalt, dass die Mängelrüge fristgerecht erfolgt ist, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist ist uns stets einzuräumen. Von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt bleiben Rückgriffsansprüche. Vor einer Rücksendung der Ware, muss unsere Zustimmung eingeholt werden.

(4) Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche– vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(5) Die Sachmangelgewährleistung ist ausgeschlossen, soweit Mängel und damit zusammenhängende Schäden nicht nachweisbar auf fehlerhaftem Material, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Ausführung oder, soweit geschuldet, mangelhafter Nutzungsanleitung beruhen.
Es bestehen keine Mängelansprüche, wenn die Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit unerheblich ist, wenn die Brauchbarkeit nur unerheblich beeinträchtigt ist, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Falls der Besteller oder Dritte unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vornehmen, dann bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen auch keine Mängelansprüche.
Insbesondere ist die Gewährleistung und die sich hieraus ergebende Haftung aufgrund von Sachmängeln ausgeschlossen für die Folgen fehlerhafter Benutzung, ungeeigneter Lagerbedingungen und für die Folgen sonstiger Einflüsse, die nicht den in unserer Produktbeschreibung oder einer abweichend vereinbarten Produktspezifikation oder der jeweils produktspezifischen Kennzeichnung bzw. Begleitinformationen (z.B. Gebrauchsanweisung) unsererseits vorgesehenen, durchschnittlichen Standardeinflüssen entsprechen.

(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zwecks Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, das sind insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit diese Aufwendungen sich dadurch erhöhen, weil die gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers gebracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine Vereinbarung getroffen hat, die über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehen. Absatz 5 gilt entsprechend für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer.

(8) Eine zusätzliche Eigenschaft und/oder Garantie besteht bei den von uns gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde. Angaben in Prospekten, Katalogen, Produktkennzeichnungen usw. stellen keine Garantien oder zugesicherte Eigenschaften dar.

(9) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang, im Fall der kundenseitigen Abnahmeverweigerung vom Zeitpunkt des Zugangs der Bereitstellungsanzeige zur Warenübernahme beim Verwender. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen.

§ 7
Haftung

(1) Wir haften gemäß den gesetzlichen Vorschriften bei Ansprüchen aus dem Arzneimittelgesetz, Produkthaftungsgesetz, sowie im Rahmen von ausdrücklich vereinbarten Garantien, soweit wir solche abgegeben haben. Eine Haftung gemäß den gesetzlichen Vorschriften besteht auch bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit führen sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Eine Haftung besteht auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Kardinalpflichten betrifft. Kardinalpflichten sind Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Eine Haftung besteht jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Im Übrigen haften wir jedoch nicht bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellte und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(3) Ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen. Soweit ein Haftungsausschluss oder Haftungsbeschränkung vorliegt, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Eine Verwendung oder Handhabung außerhalb unserer Angaben in der Kennzeichnung oder den Produktunterlagen (z.B. Wiederaufbereitung von Einmalartikeln, Lagerbedingungen, Verwendbarkeitsdatum usw.) erfolgt auf eigene Gefahr unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung durch uns.

(5) Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 8
Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch in dem Fall, dass wir uns nicht ausdrücklich darauf berufen. Verhält sich der Besteller vertragswidrig, insbesondere im Fall von Zahlungsverzug und wirksamem Rücktritt, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist. Er ist insbesondere verpflichtet, die Kaufsache auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu informieren, solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Der Besteller haftet für den bei uns entstandenen Ausfall, der dadurch entsteht, dass der Dritte außerstande ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten.

(4) Zur Weiterveräußerung der Kaufsache im normalen Geschäftsverkehr ist der Besteller berechtigt. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen Endabnehmer oder Dritte in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Diese Abtretung wird bereits jetzt angenommen. Der Besteller bleibt auch nach Abtretung zur Einziehung dieser Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderung aber nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Sollte dies jedoch der Fall sein, können wir verlangen, dass die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner vom Besteller an uns bekannt gegeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben gemacht, die dazugehörigen Unterlagen ausgehändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitgeteilt werden.

(5) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Zahlungsansprüche um mehr als 15 %, gibt die SERAG-WIESSNER GmbH & Co. KG auf Verlangen des Bestellers den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.

§ 9
Anwendbares Recht / Gerichtsstand

(1) Auf Verträge zwischen den Bestellern und uns findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Sofern es sich beim Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist unser Sitz der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Geschäfts- bzw. Wohnsitzgericht zu verklagen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

§ 10
Schlussbestimmungen

(1) Auf die besonderen Bestimmungen, die für den Erwerber unserer Produkte aufgrund des Arzneimittel- oder Medizinproduktegesetzes bzw. sonstiger Regelungen des Gesundheitsschutzes einschlägig sein können (z.B. Aufzeichnungs- und Meldepflichten, Sachkenntnis des Verkaufspersonals usw.), machen wir hiermit ausdrücklich aufmerksam.

(2) Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 11
Datenschutz

(1) Die Bestellung und die vom Besteller angegebenen Daten werden von uns gespeichert. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

(2) Für sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit dem Umgang und der Verarbeitung personenbezogener Daten stehen, verweisen wir auf die gesonderte Datenschutzerklärung